Unser Verein wird auf Grund seiner Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene; die Förderung internationaler Gesinnung; die Förderung des Tierschutzes als gemeinnützige Organisation anerkannt. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Schorndorf, StNr. 82005/21633 mit Bescheid vom 25. März 2022 nach § 60a AO gesondert festgestellt, weil die Körperschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 55 ff. AO dient.